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Führerscheinreform 2027

Was die geplante Reform für Dich als Fahrschüler bedeutet, einfach erklärt.

Noch nicht beschlossen. Die Reform ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung und wird gerade im Bundestag beraten (Stand 21. Oktober 2026). Bis zum geplanten Start am 1. Juli 2027 gilt das heutige Recht.

Das Wichtigste in Kürze

Was sich für Dich ändern soll

Theorie komplett digital

Der Theorieunterricht muss nicht mehr im Klassenraum stattfinden. Fahrschulen dürfen das Wissen vollständig digital vermitteln.

Kleinerer Fragenkatalog

Der Katalog für die Theorieprüfung hat heute über 1.100 Fragen. Er soll um rund ein Drittel schrumpfen.

Keine feste Zahl an Sonderfahrten

Heute sind 12 Pflichtfahrten vorgeschrieben (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Dunkelheit). Künftig entscheidet der Fahrlehrer, wie viele Du brauchst.

Kürzere Fahrprüfung

Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf das EU-Minimum von 25 Minuten sinken.

Preise und Quoten öffentlich

Fahrschulen melden ihre Preise und die Bestehensquote ihrer Schüler an ein öffentliches Register. Du kannst Fahrschulen dann besser vergleichen.

Üben mit Familie (Test)

Bundesländer dürfen erproben, dass Du nach der Theorieprüfung zusätzlich mit einer Begleitperson übst, zum Beispiel mit Deinen Eltern.

Zeitplan

Wo steht die Reform gerade?

  1. 20. Mai 2026

    Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung.

  2. 24. September 2026

    Erste Lesung im Bundestag, danach Beratung im Verkehrsausschuss.

  3. 5. Oktober 2026

    Anhörung von Sachverständigen im Verkehrsausschuss.

  4. offen

    Abstimmung im Bundestag und Befassung im Bundesrat. Erst dann ist die Reform beschlossen.

  5. 1. Juli 2027

    Geplantes Inkrafttreten laut Entwurf. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Nicht warten, jetzt starten?

Bei uns schaffst Du die Theorie schon heute in 7 Tagen, mit garantierten Fahrstunden jede Woche. Anmeldegebühr aktuell 395,00 € statt 595,00 €.

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FAQ'S

Häufige Fragen zur Führerscheinreform

Ist die Führerscheinreform schon beschlossen?

Nein (Stand 21. Oktober 2026). Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Bundestag berät noch darüber. Erst nach Beschluss in Bundestag und Bundesrat gilt die Reform. Teile davon, etwa die Zahl der Sonderfahrten und der Fragenkatalog, werden zusätzlich per Verordnung geregelt.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Der Entwurf nennt den 1. Juli 2027. Bis dahin machst Du Deinen Führerschein ganz normal nach den heutigen Regeln.

Wird der Führerschein dadurch billiger?

Das ist das Ziel der Bundesregierung. Laut Verkehrsministerium kostet der Pkw-Führerschein heute im Schnitt rund 3.400 €. Wie viel Du am Ende sparst, hängt vor allem davon ab, wie viele Fahrstunden Du brauchst. Eine feste Ersparnis verspricht auch der Entwurf nicht.

Soll ich mit dem Führerschein bis zur Reform warten?

Das musst Du selbst entscheiden. Bedenke: Die Reform ist noch nicht beschlossen, frühestens Mitte 2027 in Kraft, und der Termin kann sich verschieben. Wer den Führerschein für Ausbildung, Job oder Alltag braucht, verliert durch Warten oft mehr als ein Jahr. Bei uns ist die Theorie schon heute in 7 Tagen möglich, und die Anmeldegebühr liegt aktuell bei 395,00 € statt 595,00 €.

Was passiert, wenn ich jetzt anfange und die Reform während meiner Ausbildung kommt?

Wie Übergänge genau geregelt werden, steht erst fest, wenn Gesetz und Verordnungen beschlossen sind. Wir informieren unsere Fahrschüler, sobald es verbindliche Regeln gibt.

Muss ich nach der Reform noch in die Fahrschule?

Ja. Die praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und die Prüfungen bleiben Pflicht. Das Üben mit einer Begleitperson ist nur als zusätzlicher Test in einzelnen Bundesländern geplant, nicht als Ersatz für Fahrstunden.